Teilnahme des BvS am Schulversuch „private Handynutzung“zurück

Zweijähriger Probelauf: 135 Schulen in ganz Bayern nehmen ab dem Schuljahr 2018/19 an einem Schulversuch zur privaten Nutzung von Handys in der Schule teil. Auch wir erproben in dieser Zeit schulinterne Regelungen hierzu, die in Abstimmung mit dem Schulforum aufgestellt worden sind.

Zur Handynutzungsordnung (gütlig ab 05.11.2018)

 

Bisher war die Benutzung von Handys und anderen mobilen Endgeräte an unserer Schule verboten. Wenn ihr erwischt wurdet, gab es eine Ermahnung oder das Handy wurde einkassiert und musste bei der Schulleitung abgeholt werden.
Ab 05.11.2018 dürfen Schüler der Klasse 10-12 ihre Handys außerhalb des Unterrichts benutzen. Aber nur in den Bauteilen C im Obergeschoß und D im Erdgeschoß, sonst nirgends. Allen anderen ist es weiterhin verboten.
Diese Änderung hängt mit dem Schulversuch zusammen, an dem das Bertha-von-Suttner-Gymnasium zusammen mit 134 anderen bayerischen Schulen teilnimmt.
Diese Öffnung der Handynutzung ist ein Stück weit ein entgegenkommen der Schule, dass ihr Schüler durch vertrauensvollen und verantwortungsbewussten Umgang zurückzahlt und euch auch eurer Vorbild-Funktion für jüngere Schüler bewusst seid.
Solltet ihr außerhalb der Handyzonen mit dem mobilen Endgerät erwischt werden, wird es euch abgenommen und kann am Ende des Schultages beim Schulleiter abgeholt werden. Im Wiederholungsfall verliert ihr das Privileg der Handynutzung. Im Missbrauchsfall können auch Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden. Zum Beispiel, wenn ihr heimlich Audio Video oder Foto Aufnahmen anfertigt und so Persönlichkeitsrechte verletzt. Im schlimmsten Fall drohen euch strafrechtliche Folgen.